> 7.3 Arbeitsvertrag
Ihre Entscheidung ist gefallen und es beginnt das Warten, der tägliche Weg zum Briefkasten oder regelmäßige Blick in den Posteingang Ihres E-Mail-Programms - ist der angekündigte Arbeitsvertrag schon da? Denn erst wenn die Tinte trocken ist, kann man wirklich die nächsten Schritte planen.
Doch steht in dem Arbeitsvertrag das drin, was man besprochen hat ... bzw. steht etwas drin, was man nicht besprochen hat? Bei aller Freude muss der Vertrag vor einer Unterschrift von Ihnen sachlich geprüft werden. Zumeist sind Arbeitsverträge genauso verfasst, wie man es mit Ihnen besprochen hat. Sollten Sie jedoch über Regelungen stolpern, welche Sie verunsichern, dann sprechen Sie diese Punkte vor einer Unterschrift konkret an.