> 1.6 Kinder

Die Frage nach Kindern dient in erster Linie statistischen Zwecken und darf gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) kein Auswahlkriterium für einen Bewerber darstellen.

Für interessierte Unternehmen können Kinder jedoch eine Rolle spielen, wenn es sich zum Beispiel um eine Tätigkeit mit häufig wechselnden Dienstsitzen oder - zum Beispiel bei Alleinerziehenden - einem großen Anteil an Dienstreisen handelt.

Dies heißt nicht, dass Bewerber dann besser oder weniger gut geeignet sind, man muss in diesen Fällen nur sehr klar die Bedingungen besprechen sowie Konsequenzen und Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

Zudem kann ein Arbeitgeber Ihnen seine eventuell nicht öffentlich erkennbaren Unterstützungsmöglichkeiten für Familien vorstellen und sich so von anderen Arbeitgebern abheben.


Wer kann die Information zu meinen Kindern sehen?

Die Information dieses Felds ist in dem

  • von suchenden Unternehmen einsehbaren und pseudonymisierten Kurzprofil nicht sichtbar
  • von Ihnen freigegebenen Kandidatenprofil sichtbar
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