> 1.5 Familienstand
Die Frage nach dem Familienstand dient in erster Linie statistischen Zwecken und darf gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt (AGG) kein Auswahlkriterium für einen Bewerber darstellen.
Für interessierte Unternehmen kann Ihr Familienstand jedoch eine Rolle spielen, wenn es sich zum Beispiel um eine Tätigkeit mit häufig wechselnden Dienstsitzen oder einem großen Anteil an - insbesondere internationalen - Dienstreisen handelt.
Dies heißt nicht, dass Bewerber dann besser oder weniger gut geeignet sind, man muss in diesen Fällen nur sehr klar die Bedingungen besprechen sowie Konsequenzen und gegebenenfalls Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.
Wer kann meinen Familienstand sehen?
Die Information dieses Felds ist in dem
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