> 1.4 Geburtsdatum

Die Frage nach dem Geburtsdatum dient in erster Linie statistischen Zwecken und darf gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (§ 10 AGG) kein Auswahlkriterium für einen Bewerber darstellen.

Jedoch kann es sein, dass interessierte Unternehmen vor dem Hintergrund einer Teamstruktur dieses dennoch berücksichtigen. Wenn zum Beispiel eine Position in einem Team zu besetzen ist bei dem der Vorgesetze 35 und die Teammitglieder alle nicht über 30 Jahre alt sind, dann könnte die Integration eines 55-jährigen Bewerbers unter Umständen die Teamstruktur je nach Rolle nachteilig beeinflussen.

Ein solches Umfeld kann auch für den potentiellen Mitarbeiter eine besondere Herausforderungen bedeuten. Somit heißt dies nicht, dass Bewerber dann besser oder weniger geeignet sind, man muss in diesen Fällen nur sehr klar die Bedingungen besprechen sowie Konsequenzen und gegebenenfalls Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.


Wer kann mein Geburtsdatum sehen?

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